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   BGH, 24.01.1956 - 1 StR 542/55   

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BGH, 24.01.1956 - 1 StR 542/55 (https://dejure.org/1956,630)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1956 - 1 StR 542/55 (https://dejure.org/1956,630)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1956 - 1 StR 542/55 (https://dejure.org/1956,630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 5
  • NJW 1956, 555
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 160/66

    Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen bei der Verfahrensrüge - Beihilfe zu

    Hinsichtlich der Verurteilungen wegen unbefugten Gebrauchs von Kraftfahrzeugen und Fahrens ohne Führerschein verbietet sich daher nach dem das deutsche Auslieferungsrecht beherrschenden Grundsatz der "Spezialität" (vgl. § 6 DAG) jegliche auf eine Vollstreckung hinzielende Maßnahme (vgl. BGHSt 9, 5; 15, 125, 126) [BGH 19.08.1960 - 4 StR 241/60].

    Daß nicht alle dort erkannten Einzelstrafen einbezogen werden können, hindert die Auflösung der Gesamtstrafe nicht (BGHSt 9, 5).

    Hierzu sei auf die Entscheidungen BGHSt 9, 5, 9 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55] und 12, 94, 95 verwiesen.

    Nach Wegfall des Vollstreckungshindernisses (vgl. die oben näher bezeichnete deutsch-schweizerische Vereinbarung) steht jedoch der Gesamtstrafenbildung aus § 79 StGB oder § 460 StPO nichts im Wege (vgl. auch BGHSt 9, 5, 9) [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55].

  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    § 55 StGB ermächtigt und verpflichtet den Tatrichter, in rechtskräftige frühere Gesamtstrafen einzugreifen; die Rechtskraft einer Gesamtstrafe stellt auch dann kein Hindernis dar, wenn nicht alle in ihr zusammengefaßten Einzelstrafen in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen sind, sie vielmehr zu verschiedenen Gesamtstrafen zusammengefügt werden oder als Einzelstrafe bestehenbleiben sollen (vgl. BGHSt 9, 5, 8; 7, 180, 181; BGH GA 1955, 244; 1963, 374).
  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

    Ein Rechtssatz des Inhalts, daß eine früher ausgesprochene Gesamtstrafe zur Bildung einer neuen nachträglichen Gesamtstrafe nicht aufgelöst werden darf, wenn nicht alle Einzelstrafen zur neuen nachträglichen Gesamtstrafenbildung herangezogen werden können, ist nicht anzuerkennen (BGHSt 35, 243, 245; 9, 5, 8; BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1990 - 3 StR 407/90).
  • BGH, 20.01.1965 - 2 StR 555/64

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Fehlerhafte

    Daß es einen solchen Grundsatz nicht gibt, hat nicht nur, wie die Strafkammer annimmt, das Bayerische Oberste Landesgericht in Bd. 1955 S. 153, sondern auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (RGSt 46, 179; BGHSt 9, 8, 383 f) [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55].

    An diesen Grundsätzen hat das Reichsgericht und auch der Bundesgerichtshof ständig festgehalten (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; 59, 168; BGHSt 9, 8, 384 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55]; 15, 66) [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60].

  • BGH, 22.11.1966 - 5 StR 412/66

    Zulässigkeit einer erneuten Strafverfolgung trotz Rechtskraft des Strafbefehls

    Daran glaubt es sich jedoch gehindert durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 13; 9, 10 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55]; 18, 141) [BGH 17.11.1962 - 3 StR 49/62]und durch ein Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt a.M. vom 5. September 1951 (NJW 1952, 158 = MDR 1952, 55).

    Die Urteile BGHSt 3, 13; 9, 10 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55]und 18, 141 stehen schon deshalb nicht entgegen, weil damals, wie auch der Generalbundesanwalt ausführt, erst "nach Rechtskraft des Strafbefehls Tatsachen bekanntgeworden wären, die eine andere rechtliche Würdigung des Tatgeschehens rechtfertigten".

  • BGH, 18.12.1959 - 4 StR 514/59

    Rechtsmittel

    Wenn der Tatrichter bei Prüfung dieser Frage - unter Festsetzung einer bestimmten Einzelstrafe für den ersten, im Jahre 1946 begangenen Abtreibungsversuch - eine Gesamtstrafe von höchstens einem Jahr für ausreichend erachtet hätte, so wäre die im Falle H. (W.) verwirkte Einzelstrafe unter der auflösenden Bedingung erlassen, daß die Angeklagte bis zum 15. September 1952 keine der im Gesetz bezeichneten Straftaten mehr verüben werde (BGHSt 7, 186 [BGH 11.01.1955 - 2 StR 230/54] Nr. 2, 188 f; 9, 5, 9; Brandstetter StFrG 1949 § 2 Anm. 20).

    Beim Eintritt der auflösenden Bedingung, also beim Wegfall des Vollstreckungshindernisses, müßte allerdings im Beschlußverfahren nach § 460 StPO eine auch die vollstreckbar gewordenen Einzelstrafen umfassende Gesamtstrafe neu gebildet werden (vgl. BGHSt 9, 5, 9) [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55].

  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97

    Bildung einer Gesamtstrafe - Auslieferung aus Marokko

    Sollte die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kronach zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Anschluß an ein Nachtragsersuchen, vollstreckbar werden, so sind nach § 460 StPO aus dieser Strafe und aus den im vorliegenden Verfahren festgesetzten Einzelstrafen nachträglich neue Gesamtstrafen zu bilden (vgl. BGHSt 9, 5; Vogler, IRG-K § 11 Rdn. 32, in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl.).
  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 806/77

    Zum Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht - Grundlagen der

    Wie die Beschwerdeführerin zu Recht geltend macht, verbietet es der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität, die mangels Zustimmung der schweizerischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem früheren Urteil in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (BGHSt 9, 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.01.1970 - 4 StR 502/69

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

    Die Rechtskraft des Urteils vom 7. Februar 1969 stand dem nicht entgegen (BGHSt 9, 5, 8 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55]; 9, 370, 384) [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55].
  • BGH, 07.04.1959 - 1 StR 56/59

    Rechtsmittel

    Auch sie darf daher nicht in die Gesamtstrafe einbezogen werden, da sie sonst mit dieser vollstreckt werden würde, was für sie unzulässig wäre (vgl. BGHSt 9, 5).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64

    Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verurteilung wegen Betruges

  • BGH, 10.01.1967 - 1 StR 666/66

    Bestimmung der oberen Grenze bei der Bildung einer Gesamtstrafe -

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